Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit ca. 100
Beschäftigten. Wir erbringen für 880.000 Versicherte in Sachsen-Anhalt auf Grundlage des
Sozialgesetzbuches – Siebtes Buch (SGB VII) – Leistungen im Bereich des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls stellen wir die medizinische,
berufliche und soziale Rehabilitation und Entschädigung sicher.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Geschäftsbereiches I "Prävention" zum 01.01.2025 eine
Aufsichtsperson in Vorbereitung gemäß § 18 SGB VII (m/w/d)
in Vollzeit.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Beratung und Betreuung unserer Mitglieder und Versicherten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, einschließlich Überwachung der betrieblichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- inhaltliche und konzeptionelle Planung und Durchführung von Seminaren zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen
- Untersuchung von Unfällen und Berufserkrankungen sowie die Ermittlung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- selbstständige Abwicklung von oder Mitarbeit in Präventionsprojekten
Unsere zwingenden Anforderungen an Sie:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in einem naturwissenschaftlichen Studiengang vorzugsweise in den Fachrichtungen Chemie oder Biochemie
- mindestens zweijährige Berufserfahrung in der studierten Fachrichtung
- Bereitschaft zur Teilnahme an einer zweijährigen Vorbereitungszeit mit anschließender Prüfung zur Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft zu Außendiensttätigkeit
Wünschenswert ist weiterhin:
- erste praktische Erfahrungen als Referent in einer Seminartätigkeit sowie Kenntnisse im Arbeitsschutzrecht
- hohe Kommunikations- und Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie Teamfähigkeit
- ausgeprägtes Argumentationsvermögen
- ergebnisorientierte, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
Wir bieten:
- eine interessante zweijährige Qualifizierung mit anschließender Prüfung zur Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII mit Übernahme der Qualifizierungs- und Reisekosten
- moderne Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeitflexibilität) sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Rahmenbedingungen
- während der Ausbildung ein befristetes Beschäftigungsverhältnis und Vergütung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD VKA
- nach bestandener Prüfung zur Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII ist die Anstellung als Beamter/Beamtin auf Probe nach dem LBG LSA in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG LSA der Laufbahn des technischen Dienstes bei den landesunmittelbaren Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungsträger beabsichtigt
- perspektivisch kann als Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 LBesG LSA erreicht werden
Schwerbehinderte (m/w/d) sowie schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber*innen (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Nachweise über Studium und berufliche Tätigkeit) bis zum 10.11.2024 über unser **Online-Tool**:
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
z.Hd. Marco Schulz
Personalverwaltung
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schulz unter der Telefonnummer 03923 751-242 gern zur Verfügung.